Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter opendata.hessen.de veröffentlichten Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Internetseite opendata.hessen.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Alternativtexte für Bedienelemente fehlen oder sind nicht ausreichend aussagekräftig.

  • Alternativtexte für Grafiken und eingebettete Objekte fehlen oder sind nicht hinreichend beschrieben.

  • HTML-Strukturelemente (z. B. Überschriftenhierarchie) sind nicht korrekt oder in der falschen Reihenfolge implementiert.

  • Beschriftungen von Formularelementen sind nicht überall programmatisch ermittelbar.

  • Das Kontrastverhältnis von Linkfarben ist teilweise zu gering.

  • Textkontraste sind nicht in allen Bereichen ausreichend.

  • Grafiken und grafische Bedienelemente weisen nicht immer ausreichende Kontraste auf.

  • Der Startseiten-Slider ist ohne Mausbedienung nicht nutzbar (z. B. per Tastatur).

  • Bewegte Inhalte im Startseiten-Slider sind nicht abschaltbar.

  • Überspringbare Seitenbereiche (z. B. Skip-Links) sind vorhanden, jedoch ohne zugängliche Namen.

  • Aussagekräftige Linktexte sind nicht durchgängig vorhanden.

  • Überschriften und Beschriftungen sind teilweise unvollständig, nicht auf Deutsch oder nicht eindeutig.

  • Fehlererkennung und Fehlerhinweise in Formularen sind nicht ausreichend verständlich.

  • Die HTML-Syntax ist fehlerhaft: Es gibt doppelte IDs, ungültige oder inkorrekt gesetzte ARIA-Attribute, und das Markup ist nicht vollständig valide.

  • Sprachauszeichnung (z. B. für Fremdwörter) fehlt.

  • Keine oder unvollständige Erläuterungen in Leichter Sprache oder Gebärdensprache

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019 fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellt wurde diese Erklärung am: 11. Juli 2025

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechpersonen Barrierefreiheit:

Servicestelle Open Data Hessen 
bei der Hessen Trade & Invest GmbH
Dr. Matthias Donath / Jelena Schufmann
Telefon: +49 611 95017 8963 / +49 611 95017 8240 
E-Mail: mail@opendata.hessen.de 

-> „Barriere melden

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen 
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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