Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter opendata.hessen.de veröffentlichte Internetseite des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Internetseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.07.2025 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Internetseite opendata.hessen.de mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und nicht barrierefrei:

  • Alternativtexte für Bedienelemente fehlen oder sind nicht ausreichend aussagekräftig.

  • Alternativtexte für Grafiken und eingebettete Objekte fehlen oder sind nicht hinreichend beschrieben.

  • HTML-Strukturelemente (z. B. Überschriftenhierarchie) sind nicht korrekt oder in der falschen Reihenfolge implementiert.

  • Beschriftungen von Formularelementen sind nicht überall programmatisch ermittelbar.

  • Das Kontrastverhältnis von Linkfarben ist teilweise zu gering.

  • Textkontraste sind nicht in allen Bereichen ausreichend.

  • Grafiken und grafische Bedienelemente weisen nicht immer ausreichende Kontraste auf.

  • Der Startseiten-Slider ist ohne Mausbedienung nicht nutzbar (z. B. per Tastatur).

  • Bewegte Inhalte im Startseiten-Slider sind nicht abschaltbar.

  • Überspringbare Seitenbereiche (z. B. Skip-Links) sind vorhanden, jedoch ohne zugängliche Namen.

  • Aussagekräftige Linktexte sind nicht durchgängig vorhanden.

  • Überschriften und Beschriftungen sind teilweise unvollständig, nicht auf Deutsch oder nicht eindeutig.

  • Fehlererkennung und Fehlerhinweise in Formularen sind nicht ausreichend verständlich.

  • Die HTML-Syntax ist fehlerhaft: Es gibt doppelte IDs, ungültige oder inkorrekt gesetzte ARIA-Attribute, und das Markup ist nicht vollständig valide.

  • Sprachauszeichnung (z. B. für Fremdwörter) fehlt.

  • Keine oder unvollständige Erläuterungen in Leichter Sprache oder Gebärdensprache

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Externe Inhalte, die von Dritten bereitgestellt werden, unterliegen nicht unserer redaktionellen Kontrolle und können daher Fehler aufweisen oder nicht vollständig barrierefrei sein. Eine umfassende barrierefreie Aufbereitung dieser Inhalte stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche Kontaktperson an: 

Servicestelle Open Data Hessen (Ansprechpartner, Umsetzung und Betrieb)
bei der Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI)
Mainzer Straße 118
65185 Wiesbaden
E-Mail: mail@opendata.hessen.de

www.htai.de 

Zum Formular „Barriere melden

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann:

Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Tel.: 0641 303-2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de