Daten veröffentlichen

Wer kann Daten über opendata.hessen.de bereitstellen?

Alle hessischen Landesbehörden und Kommunen sowie weitere öffentliche Stellen wie zum Beispiel kommunale und regionale Unternehmen und Verbände (Stadtwerke, Tourismuseinrichtungen, Verkehrsbetriebe, Wirtschaftsförderungen etc.) haben die Möglichkeit, Verwaltungsdaten über opendata.hessen.de zu veröffentlichen. Die Nutzung des Portals zur Bereitstellung von offenen Daten ist kostenfrei.

Wie können offene Daten bereitgestellt werden? 

Für das Bereitstellen von Daten auf opendata.hessen.de wird ein Account bzw. werden Zugangsdaten benötigt. Den Zugang erhalten Sie über eine Anfrage über das Kontaktformular. Mit den Zugangsdaten können Sie Ihre Daten dann über dieses Online-Formular mit opendata.hessen.de verknüpfen und bereitstellen.  

Welche Daten sollen nach dem HODaG veröffentlicht werden und welche nicht? 

Nach §1 Abs.1 sollen die Behörden des Landes Hessen maschinenlesbare unbearbeitete Daten, die sie im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben selbst erheben oder durch Dritte erheben lassen, öffentlich zugänglich machen. Auch hessische Kommunen und weitere öffentliche Stellen können ihre Daten als offene Daten bereitstellen, sofern die Daten im Rahmen eigener Aufgaben oder im Auftrag erhoben wurden. Daten von Privatpersonen, privatwirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder anderen Einrichtungen werden auf opendata.hessen.de nicht zur Verfügung gestellt.

Die Checkliste zur Prüfung der Verpflichtung zur Veröffentlichung von offenen Daten in Hessen gemäß § 1 HODaG unterstützt Verantwortliche bei der Einschätzung, welche Daten nach dem Hessischen Open Data-Gesetz (HODaG) veröffentlicht werden sollen und können. Er bietet eine praxisnahe Orientierung, um systematisch zu prüfen, ob ein Datensatz bereitgestellt werden darf oder ob rechtliche Gründe dagegen sprechen. 

Welche Inhalte eignen sich für offene Daten? 

Thematisch ist das Spektrum für offene Daten breit gefächert. Es reicht von Tourismusdaten über Haushalts- und Finanzdaten bis hin zu Mobilitäts-, Umwelt- und Geodaten oder digitalen Bauleitplänen. Eine Orientierung, welche Daten sich für eine Veröffentlichung eignen, bietet ein Blick auf bereits veröffentlichte Datensätze anderer Kommunen oder Landesbehörden. Auf opendata.hessen.de finden Sie eine Vergleichsmöglichkeit mit anderen Herausgebenden. Darüber hinaus lohnt sich auch ein Blick auf das nationale Open-Data-Portal GovData sowie auf die Open-Data-Portale anderer Bundesländer. Inspiration und Hilfestellung bietet zudem der Musterdatenkatalog der Bertelsmann Stiftung, der zeigt, welche Daten typischerweise in Kommunen bereitgestellt werden. Ergänzend können konkrete Datenanfragen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen oder der Wissenschaft Aufschluss darüber geben, welche Informationen besonders relevant sind und in welcher Form sie veröffentlicht werden sollten.

Wäre es nicht besser, Daten zu verkaufen? 

Nein, zwar könnte man überlegen, einen Teil der Daten kostenlos bereitzustellen und für erweiterte Angebote Geld zu verlangen. In der Praxis bringt der Datenverkauf aber oft kaum Einnahmen. Der Aufwand für Verwaltung, Abrechnung und Support wird häufig unterschätzt. Außerdem suchen sich Nutzerinnen und Nutzer dann oft andere – meist kostenlose – Alternativen.

Wer ist für bereitgestellte Daten verantwortlich?

Die Verantwortung für Inhalt, Qualität und Aktualität der bereitgestellten Datensätze liegt bei den jeweiligen datenliefernden Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten wird keine Haftung übernommen. Die Datensätze liegen bei den Datenherausgebern. Als sogenanntes "Metadatenportal" des Landes Hessen speichert opendata.hessen.de keine Datensätze.

Warum sind aus meiner Kommune schon Daten auf opendata.hessen.de zu finden? 

Daten werden an verschiedenen Stellen wie Landesbehörden, Kommunen oder anderen öffentlichen Einrichtungen im Rahmen ihrer Aufgaben gesammelt und als offene Daten bereitgestellt. Zusätzlich können auch externe Quellen wie Wikipedia oder andere offene Datenplattformen eingebunden sein.

Warum wird eine Lizenz benötigt?

Für die Bereitstellung von offenen Daten über opendata.hessen.de ist die Vergabe einer Lizenz erforderlich. Eine Lizenz schafft Rechtssicherheit – sowohl für diejenigen, die Daten bereitstellen, als auch für jene, die sie nutzen möchten. Sie regelt transparent, unter welchen Bedingungen die Daten verwendet werden dürfen – etwa ob eine Quellenangabe notwendig ist oder ob die Nutzung auf nicht-kommerzielle Zwecke beschränkt ist. Ohne eine zugewiesene Lizenz wäre rechtlich unklar, wie die Daten genutzt werden dürfen. Eine sichere Weiterverwendung wäre dann nicht gewährleistet.

Welche Lizenzen kommen in Frage? 

Für die Veröffentlichung offener Daten auf opendata.hessen.de werden die Lizenzen CC0 1.0 (Public Domain) und CC BY 4.0 (Namensnennung) empfohlen. Bei Bedarf stehen jedoch auch weitere Lizenzoptionen zur Auswahl, um unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Verlieren wir die Kontrolle, wenn wir Daten freigeben?

Offene Daten bedeuten, dass Informationen ohne Einschränkungen genutzt werden können – auch von Dritten. In vielen Fällen wurden kommunale oder öffentliche Daten jedoch bereits von privaten Unternehmen, wie Google mit Google Maps oder durch Community-Projekte wie Wikidata oder open-StreetMap gesammelt und genutzt. Eine eigene Veröffentlichung durch öffentliche Stellen kann diese Angebote ergänzen und die Transparenz erhöhen. So bleibt der Zugang zu den Daten für alle gewährleistet.

Ihre Fragen und Ihr Feedback

Gern können Sie über das Kontaktformular mit uns in Kontakt treten – sei es mit Ihren Fragen, Ihrem Feedback oder Anregungen zur Nutzung und Bereitstellung offener Daten.