Erfahrungsbericht Bildungsurlaub 2019-2022

Der vorliegende sechste Erfahrungsbericht gibt Auskunft über die Entwicklung des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes im Zeitraum von 2019 bis 2022 und informiert über die statistischen Daten der einzelnen Jahre. § 15 Abs. 2 Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) regelt, dass die Landesregierung dem Landtag in vierjährigem Abstand einen Erfahrungsbericht über die Durchführung dieses Gesetzes vorlegt.

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