Geschützte Landschaftsbestandteile (WMS) Frankfurt am Main

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) sind gemäß § 29 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist.
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