Ökologische Vorrangflächen (EFA) 2020

Im Umweltinteresse genutzte Flächen (EFA) gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und der dazugehörigen Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014. Bereiche, die für die Umwelt und das Klima von Nutzen sind
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