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Wenn Sie Herausgeber offener Verwaltungsdaten sind oder es werden wollen, dann können Sie hier einen Redaktionszugang für dieses Portal beantragen. Zugelassen werden alle hessischen Behörden, Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Sonderformen (AöR etc.); es besteht kein Anspruch über das Hessische Open-Data-Gesetz hinaus.
Um Behörden der hessischen Landesverwaltung und ihre nachgeordneten Bereiche kümmert sich die Zentrale Stelle Open Data im HMD. Städte und Gemeinden, Verbände und sonstige Stellen werden von der Servicestelle Open Data bei Hessen Trade & Invest betreut. Bei Interesse füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und senden es ab, wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf.
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