Hochwertige Datensätze

Die Durchführungsverordnung zu Hochwertigen Datensätzen (DVO-HVD) 2023/138 der Europäischen Kommission – mitunter auch als “High-Value-Dataset-” oder kurz “HVD-Verordnung“ bezeichnet – legt die Rahmenbedingungen zur Veröffentlichung und Weiterverwendung sogenannter hochwertiger Datensätze (HVD) fest.

Nachfolgend erhalten Datenbereitstellende Informationen und einen Überblick über die Regelungen der DVO-HVD. Enthalten sind wichtige Hinweise darüber, wer betroffen ist und wie hochwertige Daten thematisch identifiziert werden können. Anschließend wird dann Schritt für Schritt erklärt, wie Datenbereitstellende bei der Veröffentlichung vorgehen können.

Was ist die DVO-HVD?

Die Durchführungsverordnung zu hochwertigen Datensätzen (DVO-HVD) ist eine für alle EU-Mitgliedstaaten verbindliche Verordnung.

Sie legt fest, dass hochwertige Datensätze kostenlos, maschinenlesbar und leicht zugänglich sowie unter einer offenen Lizenz zur Verfügung gestellt werden sollen. Dafür definiert sie bestimmte qualitative Kriterien.

Was sind "hochwertige Daten"?

Hochwertige Daten verfügen über ein hohes sozioökonomisches Potenzial und sind besonders wertvoll für Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft. Es handelt sich um eine festgelegte Gruppe von Datensätzen aus definierten Themenbereichen, die vom öffentlichen Sektor erfasst werden und im Besitz öffentlicher Stellen sind.

Die Europäische Union gibt dazu einen Kategorienbaum aus Haupt- und Unterkategorien vor, denen hochwertige Daten zugeordnet sind. Konkret handelt sich dabei um folgende sechs thematische Kategorien:

  1. Georaum
    Datensätze zu Verwaltungseinheiten, geografischen Bezeichnungen, Adressen, Gebäuden, Katasterparzellen sowie Referenz- und landwirtschaftlichen Parzellen.
  2. Erdbeobachtung und Umwelt
    Erdbeobachtungsdaten, Umwelt- und Klimadatensätze, die unter INSPIRE-Datenthemen fallen, und weitere Umweltinformationen.
  3. Meteorologie
    Meteorologische Beobachtungsdaten von Wetterstationen, geprüfte Klimadaten, Wetterwarnungen, Radardaten und Daten aus numerischen Wettervorhersagemodellen.
  4. Statistik
    Daten zur Industrieproduktion, Preisindizes, Tourismus, volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Bevölkerungsstatistiken und Arbeitsmarktdaten.
  5. Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen
    Grundlegende Informationen, Unterlagen und Rechnungsabschlüsse für Einzelunternehmen.
  6. Mobilität
    Datensätze zu Verkehrsnetzen wie in INSPIRE-Datenthemen definiert sowie entsprechende Daten der Binnenschifffahrtsländer in der EU.

Hinweis: Die Europäische Union behält sich vor, die Kategorien an zukünftige Marktentwicklungen und technologische Fortschritte anzupassen und die Auswahl zu erweitern.

Welches Ziel verfolgt die DVO-HVD?

Hochwertige Datensätze sollen aufgrund ihrer besonderen Relevanz durch die Verordnung europaweit durch möglichst geringe technische und formale Einschränkungen frei zugänglich und kostenfrei zur Weiterverwendung nutzbar gemacht werden. Das soll wichtige Voraussetzungen für grenzüberschreitende Datenanwendungen und -dienste schaffen und einen europäischen Binnenmarkt für Daten entstehen lassen.

Diese Daten können dann zum einen Unternehmen dabei unterstützen, neue Geschäftsfelder zu erschließen. Zum anderen befähigen sie die Verwaltung dazu, die Services für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Das kann sich auch auf die Lebensqualität auswirken, etwa wenn Kommunen auf diese Weise fundiertere Entscheidungen in den Bereichen Stadtplanung, Gesundheitsversorgung, Bildung oder Umweltschutz treffen.

Nicht zuletzt sorgen hochwertige Daten auch für eine erhöhte Transparenz gegenüber der Zivilgesellschaft und fördern Bürgerbeteiligung sowie den Austausch von Wissen und Erfahrungen.

Wer muss HVD bereitstellen?

Die DVO-HVD bezieht sich auf “öffentliche Stellen”. Das sind der Staat, Gebietskörperschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder Verbände, die aus einer oder mehreren dieser Körperschaften oder Einrichtungen bestehen.

Verantwortlich für die Bereitstellung der Daten sind die Stellen, welche die Daten selbst erheben und in deren Besitz sie sind. Das sind Verwaltungsstellen, also Ministerien, nachgeordnete Bereiche, Kommunen und kommunale Einrichtungen.

Nicht alle öffentlichen Stellen müssen dabei Datensätze bereitstellen. Aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer ist lediglich entscheidend, dass diese einfach auffindbar und weiterverwendet werden können. Wenn hochwertige Daten also bereits zentral, z.B. auf Bundesebene bereitgestellt werden, müssen...

  1. ... öffentliche Stellen, die HVD zur Verfügung stellen müssen, potenzielle Wiederverwender auf die bereitgestellten Daten hinweisen, z.B. durch Verlinkungen
  2. ... die Datensätze entweder identisch sein oder der zentrale Datensatz muss alle Daten der Landes- bzw. Kommunalebene enthalten
  3. ... die Veröffentlichungs- und Weitergabe-Modalitäten der DVO-HVD durch die zentrale Stelle erfüllt werden.

Hinweis: Mit einer solchen zentralen Bereitstellung erlischt die Bereitstellungspflicht nach DVO-HVD für die Zukunft nicht und geht auch nicht auf die zentrale Stelle über.

Welche Daten sollen bereitgestellt werden?

Die DVO-HVD umfasst nur Datensätze, die öffentliche Stellen (Bund, Länder, Kommunen) bereits erheben.

Die Verpflichtung gilt auch für bereits existierende, maschinenlesbare, hochwertige Datensätze, die bereits vor dem Inkrafttreten der DVO-HVD veröffentlicht wurden. Auf diese Weise soll eine langfristige Verfügbarkeit sichergestellt werden. Konkret gilt das gemäß des DNG für Daten, die...

  1. Aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs auf Zugang bereitgestellt werden.
  2. Aufgrund einer gesetzlichen Bereitstellungspflicht bereitgestellt werden.
  3. Auf sonstige Weise öffentlich oder zur ausschließlichen Nutzung bereitgestellt werden.

Was soll nicht bereitgestellt werden?

Die DVO-HVD umfasst nur Datensätze, die öffentliche Stellen (Bund, Länder, Kommunen) bereits erheben und für sie zugänglich sind. Dementsprechend müssen aufgrund der Verordnung keine Daten neu erhoben werden.

Die DVO-HVD bezieht sich ausschließlich auf Daten, die bereits veröffentlicht wurden und jene, die noch veröffentlicht werden.

Aus der Verordnung ergibt sich weder eine Verpflichtung zur Erhebung von Daten, die zuvor nicht erhoben wurden, noch eine Pflicht zur Veröffentlichung bereits vorhandener, nicht öffentlicher Daten.

Welche Anforderungen gelten an die Bereitstellung der HVD?

Für die Veröffentlichung von hochwertigen Daten gelten eine Reihe von Voraussetzungen, die Datenbereitstellende beachten müssen:

  1. Hochwertige Daten müssen in einem maschinenlesbaren Format (z.B. CSV oder JSON) und über eine Anwendungs-Programmier-Schnittstelle (API) zur Verfügung gestellt werden.
  2. Die Daten müssen - in den meisten Fällen - zusätzlich als Massendownload angeboten werden. Als Massendownload wird eine Funktionalität bezeichnet, die das Herunterladen eines vollständigen Datensatzes in einem oder mehreren Paketen ermöglicht.
  3. Nutzungsbedingungen und Qualitätskriterien der APIs müssen hinsichtlich der Leistung, Kapazität und Verfügbarkeit klar definiert und öffentlich zugänglich gemacht werden, um Dokumentation und Servicequalität zu gewährleisten. Die API-Dokumentation muss dabei in einem in der EU oder international anerkannten, offenen und sowohl für Menschen als auch Maschinen lesbaren Format veröffentlicht werden.
  4. Die verantwortlichen Stellen müssen Kontaktmöglichkeiten benennen, die für Fragen und Probleme rund um die APIs bereitstehen.
  5. Die Metadaten der Datensätze müssen explizit darauf hinweisen, dass diese als “hochwertige Datensätze” klassifiziert sind. Bei der Kennzeichnung ist bestehenden Standards zu folgen.
  6. Die Weiterverwendung von hochwertigen Daten muss unter offenen Lizenzen gestattet werden. Empfohlen werden CC0, CC-BY oder eine gleichwertige, offene Lizenz.

Hilfe zur praktischen Umsetzung

Welche Schritte sind für eine Veröffentlichung nötig?

Wenn Sie das Thema nun aktiv angehen wollen, prüfen Sie zunächst, welche hochwertigen Datensätze bei Ihnen vorhanden sind.

Starten Sie am besten mit einer sogenannten Dateninventur: Verschaffen Sie sich einen Überblick über vorhandene Datensätze, wer für diese Daten zuständig ist, sie inhaltlich beschreiben kann und wo diese Daten in welchem Format vorliegen – evtl. sogar schon veröffentlicht sind. Im Ergebnis verfügen Sie so bereits über einen ersten Datenkatalog, der auch in Zukunft für die Nutzung von Daten hilfreich ist.

Speziell für HVD können Sie folgenden Fragenkatalog nutzen, um sich Schritt für Schritt dem Thema zu nähern.

Hinweis: In der Praxis gibt es oft mehrere Datensätze und Datenquellen, so dass eine Beschäftigung mit der Verordnung vor Ort immer nötig ist.


Schritt 1: Welcher Fachbereich ist (auf kommunaler Ebene) für welche Datensätze verantwortlich?

Landesbehörden haben zumeist einen starken fachlichen Fokus und sind dadurch nur in einzelnen Kategorien betroffen. Gerade für Kommunen lohnt es sich, zunächst eine Übersicht zu generieren:

  • Machen Sie sich mit Hilfe der folgenden Übersicht mit den Themen der einzelnen HVD-Kategorien vertraut: Welche „hochwertigen Daten“ könnten in Ihrer Institution vorliegen?
  • Identifizieren Sie Ansprechpersonen zu den Datenthemen aus den Fachbereichen. An manchen Stellen liegen sicherlich bereits Erfahrungswerte zu HVD vor. Nutzen Sie diese Expertise.
  • Wichtig: Wenn in den Kategorien keine Daten vorliegen, müssen sie nach überwiegendem Verständnis der DVO-HVD nicht neu erhoben werden.
  • Auch eine Recherche auf dem GovData kann helfen, sich einen Überblick zu verschaffen, welche Datensätze bereits als HVD klassifiziert sind. Nutzen Sie dazu einfach die entsprechenden Filterfunktionen.

Typische für HVD verantwortliche Stellen in einer Kommune

  1. Georaum: Fachbereiche Bau und Stadtentwicklung; Verkehrsamt/Ordnungsamt; Zuständige für Geodaten & GIS
  2. Erdbeobachtung und Umwelt: Fachbereich Umwelt; Fachbereiche Bau und Stadtentwicklung; Brand- und Katastrophenschutz; Versorger
  3. Meteorologie: Fachbereich Umwelt; Brand- und Katastrophenschutz; Versorger
  4. Statistik: Fachbereich Statistik; Bürgeramt; Meldeamt
  5. Unternehmen: Fachbereich Finanzen; Verbundene Unternehmen
  6. Mobilität: Fachbereich Verkehr; Verbundene Unternehmen

Schritt 2: Status-Quo der Veröffentlichung

Jetzt haben Sie einen ersten Überblick über die Datensätze und ggf. Unterstützung in den Fachbereichen gefunden.

  • Haben Sie in einem oder mehr Themenbereichen Daten vorliegen?
  • Welche Daten haben Sie bereits veröffentlicht bzw. welche Daten werden durch andere Behörden veröffentlicht? Werden Datensätze bereits an übergeordnete Stellen gemeldet?

Schritt 3: Wenn Sie bereits selbst Daten veröffentlichen, überprüfen Sie die Veröffentlichungsform. Entspricht alles den Modalitäten der Verordnung?

Hier eine Checkliste:

  • Liegen die Daten in einem offenen maschinenlesbaren Format vor?
    Bspw. in einem Dateiformat wie CSV, XML oder JSON? PDF ist z.B. nicht maschinenlesbar, XLSX ist zwar maschinenlesbar, aber nicht offen.
  • Sind die Daten unter einer konformen offenen Lizenz veröffentlicht?
    Also unter CC0 oder CC BY bzw. gleichwertigen Alternativen.
  • Können die Daten über eine API abgerufen werden?
    Also gibt es eine Schnittstelle zum automatischen Datenabruf? Oft bietet die Software, in der die Daten vorliegen, solche Funktionalitäten an.
  • Gibt es eine HVD-Kennzeichnung?
    Nach der Verordnung sollen HVD als solche mit ihrer Kategorie gekennzeichnet werden. opendata.hessen.de ermöglicht diese Darstellung inkl. eines Filters
    • Ja. Großartig! Kennen Sie die Möglichkeit, Ihre Datensätze im hessischen Open Data-Portal opendata.hessen.de aufzunehmen? Kommen Sie auf uns zu.
    • Nein. Prüfen Sie mit Ihren Fachexperten und Ihrer IT, wie Sie den Vorgaben nachkommen können. Nutzen Sie unsere Beratung und opendata.hessen.de als Portal.

Schritt 4: Wenn Daten in den HVD-Kategorien vorliegen, aber noch nicht veröffentlicht werden ...

  • … müssen diese nicht veröffentlicht werden. Andere Verpflichtungen zur Veröffentlichung bleiben bestehen – genau wie die Vorteile von Open Data!
  • ... gehen Sie auf die Fachverantwortlichen zu und verschaffen sich einen Überblick über die noch nicht veröffentlichten Daten.
  • … bereiten Sie gerne die Veröffentlichung mit Kriterien aus Schritt 3 vor.

Schritt 5: Wenn Sie Daten veröffentlichen wollen ...

  • … und bei null beginnen? Wir helfen Ihnen gerne!
  • … und Ihr Team schon Erfahrung mit Datenveröffentlichung gesammelt hat? Setzen Sie auf bestehende Infrastrukturen und unsere Erfahrung - nutzen Sie die Möglichkeiten des Portals opendata.hessen.de

Hinweis: Zur Datenveröffentlichung stehen drei mögliche Wege zur Verfügung: die Nutzung individueller Schnittstellen (API), das Anschließen eines eigenen Open-Data-Portals oder die manuelle Bereitstellung via Online-Formular. In Kürze finden Sie dazu im Portal eine Handreichung zum Abruf und als Download.


Als Basis für diese Handreichung dienen folgende Veröffentlichungen: