Gastbeitrag im Open-Data-Briefing: Hochwertige Datensätze am Beispiel von Geodaten
Welche Datensätze werden als "hochwertig" bezeichnet, welche nicht? Wie lässt sich bestimmen, welche Datensätze als "HVD" (High-Value Dataset) zu kennzeichnen sind? Inwiefern sind Kommunen von der EU-Durchführungsverordnung 2023/138 (DVO HVD) betroffen?
Die Ausgangslage ist, dass die Kennzeichnung von HVD-Datensätzen im Rahmen des Datenmanagements in der Verantwortung der jeweiligen datenhaltenden Fachstelle liegt. Bei einigen öffentlichen Stellen der Landesverwaltung und der Kommunalfamilie besteht bislang noch keine vollständige Klarheit darüber, in welchem Umfang die jeweilige Behörde von der DVO HVD betroffen ist.
Open Data ist ein dynamisches Ökosystem, in welchem vieles noch im Entstehen ist. Der Austausch zwischen den Beteiligten ist daher zentral, um Erfahrungen zu teilen, voneinander zu lernen und ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln.
Anlässlich des Open Data Briefings, welches alle zwei Wochen stattfindet, lieh daher Philipp Mayer von der Zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation den Teilnehmenden seine Brille: Da viele Geodaten unter die DVO HVD fallen, kennt er als Vertreter der Geodateninfrastruktur Hessen die Modalitäten der DVO HVD bereits sehr gut.
Sein Vortrag beleuchtete den gesetzlichen Rahmen, aus dem die Verpflichtung zur Bereitstellung von hochwertigen Datensätzen hervorgeht. Dieser ist für Geodaten enger definiert, was die Identifizierung von HVD unter ihnen leichter macht. Die HVD-Kategorien „Georaum", „Erdbeobachtung und Umwelt“ sowie „Mobilität“ überschneiden sich mit zahlreichen Datenthemen, die bereits vom Anwendungsbereich der INSPIRE-Richtlinie erfasst sind. Beispiele hierfür sind die INSPIRE-Datenthemen „Verkehrsnetze“ in der HVD-Kategorie „Mobilität" sowie „Bodennutzung“ in der HVD-Kategorie „Erdbeobachtung und Umwelt".
Eine zentrale Erkenntnis des Vortrags ist, dass – ähnlich wie bei den GDI-Daten – viele Stellen möglicherweise bereits Datensätze im Sinne der HVD DVO öffentlich bereitstellen, da diese unter Open-Data-Vorgaben oder andere rechtliche Vorgaben fallen. Häufig fehlt dabei lediglich die entsprechende Kennzeichnung als HVD-Datensatz in den Metadaten.
Als Beispiel hierfür nannte Philipp Mayer in der HVD-Kategorie „Erdbeobachtung und Umwelt“ das INSPIRE-Datenthema „Bodennutzung“. Darunter fallen unter anderem die geplante Bodennutzung, also die Raumplanung und die Bauleitplanung mit Bebauungs- und Flächennutzungsplänen sowie die Regionalplanung.
Andersherum kommt es auch häufig vor, dass die Daten zwar bereits bereitgestellt worden sind, die daran geknüpften Anforderungen für Open Data jedoch noch nicht erfüllt sind. Insgesamt zeigte sich zum Ende des Vortrags, dass die Regelungen im Bereich der Geodaten bereits größtenteils erfüllt werden.
Weitere Informationen über HVD sowie wie sie diese auf opendata.hessen.de bereitstellen können, finden Sie in unserer Handreichung.